Start › Kinderuhr und Datenschutz: Was Eltern wissen sollten

Kinderuhr und Datenschutz: Was Eltern wissen sollten

Zuletzt aktualisiert am 29. September 2026

Kind mit Kinder-Smartwatch

Eine Kinderuhr mit Ortung sammelt sehr persönliche Daten: wo ein Kind sich wann aufhält, mit wem es telefoniert, manchmal auch Fotos und Sprachnachrichten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Daten anfallen, welche Funktionen in Deutschland verboten sind, worauf Sie beim Kauf achten und wie Sie die Uhr datensparsam einrichten.

Kurz gesagt: Uhren mit Abhörfunktion, die sich unbemerkt anrufen lassen, sind in Deutschland verboten. Achten Sie beim Kauf darauf, wo die Server stehen, wie lange Standortdaten gespeichert werden und wie Sie ein Konto löschen lassen können. Richten Sie nur die Kontakte ein, die das Kind wirklich braucht, und sprechen Sie mit dem Kind über die Ortung.

Stand: September 2026. Bitte prüfen Sie die Angaben des Herstellers vor dem Kauf, Rechtslage und Produkte ändern sich.

Inhaltsverzeichnis

Welche Daten eine Kinderuhr verarbeitet

  • Standortdaten: regelmäßig ermittelte Positionen, oft mit Verlauf der letzten Tage.
  • Kommunikationsdaten: Rufnummern der erlaubten Kontakte, Anrufe, Text- und Sprachnachrichten.
  • Gerätedaten: Akkustand, Schritte, verbundene WLAN-Netze, Seriennummer der SIM.
  • Kontodaten der Eltern: Name, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten beim Tarif des Herstellers.
  • Fotos: nur bei Uhren mit Kamera.

Diese Daten laufen über die Server des Anbieters. Wer den Anbieter wechselt, nimmt die Daten nicht mit, sie bleiben zunächst dort gespeichert.

Abhörfunktion: in Deutschland verboten

Manche Uhren aus dem Ausland lassen sich per App oder SMS heimlich anrufen. Das Mikrofon schaltet sich dann ein, ohne dass Kind oder Umgebung etwas merken. Solche Geräte sind verboten. Nach § 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes dürfen Telekommunikationsanlagen, die als Alltagsgegenstand verkleidet sind und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören, weder besessen noch verkauft oder eingeführt werden.

Die Bundesnetzagentur geht seit Jahren gegen solche Uhren vor und rät, vor dem Kauf die Produktbeschreibung und die Datenschutzhinweise der App genau zu lesen. Auch klicksafe weist auf das Verbot hin. Verdächtige Angebote können Sie der Bundesnetzagentur unter spionagegeraete@bnetza.de melden.

Praktisch heißt das: Finger weg von Uhren, deren App eine Funktion wie „Voice Monitor“, „Babyphone“, „Rückruf“ oder „einseitiges Gespräch“ anbietet. Eine normale Freisprechfunktion, bei der die Uhr klingelt oder das Kind den Anruf annimmt, ist unproblematisch.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

FrageWarum sie wichtig ist
Wo stehen die Server?Server in der EU unterliegen direkt der DSGVO. Bei Anbietern außerhalb der EU brauchen Sie eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung.
Gibt es eine deutschsprachige Datenschutzerklärung?Fehlt sie oder besteht sie aus Textbausteinen, ist das ein Warnsignal.
Wie lange werden Standortdaten gespeichert?Je kürzer, desto besser. Manche Hersteller nennen eine feste Frist, etwa 14 Tage.
Lässt sich das Konto löschen?Sie haben ein Recht auf Löschung. Prüfen Sie, ob der Anbieter dafür einen einfachen Weg beschreibt.
Welche Berechtigungen will die App?Zugriff auf Kontakte, Fotos oder Mikrofon des Elternhandys braucht eine Ortungs-App meist nicht.
Gibt es Updates?Ohne Sicherheitsupdates bleiben Lücken offen. Prüfen Sie, wie lange der Hersteller versorgt.

Von den verbreiteten Modellen im Vergleich der Kinder-Smartwatches nennen nicht alle Hersteller Serverstandort und Speicherdauer. Uhren ohne Kamera sind von vornherein datensparsamer und in der Schule leichter durchzusetzen.

ANIO 6 Kinder-Smartwatch - mit GPS Tracker & SIM, Anrufe, Nachrichten, SOS, Schulmodus, Schrittzähler - ohne SIM-Karte, blau
Garmin Bounce 2, 43 mm, GPS-Smartwatch für Kinder, Light Purple

Die Uhr datensparsam einrichten

  1. Eigenes, starkes Passwort für das Elternkonto vergeben, nicht das Standardpasswort behalten.
  2. Nur die Kontakte eintragen, die das Kind wirklich braucht. Anrufe von unbekannten Nummern sperren.
  3. Ortungsintervall so groß wählen, wie es Ihnen reicht. Das spart Daten und Akku.
  4. Kamera und Fotofreigabe abschalten, wenn die Uhr sie hat und Sie sie nicht brauchen.
  5. Schulmodus für die Unterrichtszeiten einrichten.
  6. Standortverlauf regelmäßig löschen, wenn die App das anbietet.
  7. Uhr nach dem Gebrauch abmelden, bevor Sie sie weitergeben oder verkaufen.

Die Rechte des Kindes

Eltern dürfen den Aufenthaltsort ihres Kindes kennen, das gehört zur Sorge. Mit dem Alter wächst aber das Recht des Kindes auf Privatsphäre. Heimliche Dauerüberwachung ist weder rechtlich sauber noch pädagogisch sinnvoll, und Jugendliche finden ohnehin Wege, die Uhr abzulegen. Sprechen Sie offen darüber:

  • Erklären Sie, dass die Uhr den Standort sendet und wer ihn sehen kann.
  • Vereinbaren Sie, wann Sie nachschauen, etwa auf dem Schulweg oder bei Verspätung.
  • Prüfen Sie mit zunehmendem Alter, ob die Ortung noch nötig ist.

In der Schule gilt zusätzlich das Recht der Mitschüler und Lehrkräfte am eigenen Bild und am gesprochenen Wort. Uhren mit Kamera oder Aufnahmefunktion haben dort nichts verloren.

Häufige Fragen zum Datenschutz bei Kinderuhren

Sind GPS-Uhren für Kinder legal?

Ja, solange sie keine heimliche Abhör- oder Aufnahmefunktion haben. Verboten sind nur Geräte, die sich unbemerkt zum Mithören anrufen lassen.

Woran erkenne ich eine verbotene Uhr?

An Funktionen in der App, die ein heimliches Mithören erlauben, oft „Voice Monitor“, „Monitor“ oder „Babyphone“ genannt. Bei sehr billigen Uhren ohne deutschsprachige Anleitung und ohne Herstellerangabe ist Vorsicht angebracht.

Darf die Schule die Uhr verbieten?

Ja. Schulen regeln den Umgang mit digitalen Geräten in der Hausordnung. Uhren mit Kamera oder Aufnahmefunktion werden häufig untersagt.

Was passiert mit den Daten, wenn ich die Uhr verkaufe?

Setzen Sie die Uhr auf Werkseinstellungen zurück, entfernen Sie die SIM und löschen Sie das Konto beim Anbieter. Sonst bleiben Standortverlauf und Kontakte dort gespeichert.

Maria Lengemann

Über die Autorin

Maria Lengemann

Maria Lengemann ist freie Texterin und Ghostwriterin mit über 17 Jahren Erfahrung im digitalen Marketing und Content-Bereich. Sie schreibt Ratgeber, Blogartikel und Webtexte für Unternehmen, die informieren statt blenden wollen. Als Mitgründerin der Diginauten GmbH begleitet sie außerdem kleine und mittelständische Betriebe bei Content-Strategie und Online-Sichtbarkeit.

Letzte Aktualisierung der Amazon-Preise und Amazon-Sterne-Bewertungen am 6.10.2026 | Affiliate Links - Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen. | Bilder von der Amazon Product Advertising API | Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten